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07/01/2021
Durch das COVID-19 Steuermaßnahmengesetz wurden bereits bestehende und bis 15.1.2021... mehr
Steuertipps
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Abrechnungsfrist Investitionsprämien
07/01/2021
Für Investitionen, die die Voraussetzungen für die Beantragung einer Investitionsprämie... mehr
KlientenInfos
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Klienteninfo 06/2020 – Nachtrag
16/12/2020
Bitte hier klicken um den Download zu starten: Klienteninfo 06-2020 Nachtrag mehr
Wertetabellen
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Sozialversicherungswerte und -beiträge 2019
12/04/2019
Bitte hier klicken um das PDF-Dokument zu öffnen: Sozialversicherungswerte für 2019 mehr
Pensionskonto: Nachmeldungen bis 31.12.2016 empfehlenswert
Die Nachmeldung fehlender Beitrags- und Versicherungszeiten zur Berechnung der Pensionsgutschrift kann grundsätzlich unbefristet erfolgen. Allerdings kann es für Nachmeldungen ab 2017 aufgrund der Anwendung einer neuen Berechnungsformel zu Ergebnissen kommen, die im Verhältnis zur bisherigen Berechnung (Günstigkeitsvergleich zwischen zwei Berechnungsvarianten) für den Versicherten nachteiliger sind.
Auch die Zuordnung der Kindererziehungszeiten zu einem Elternteil kann nur noch bis 31.12.2016 geändert werden.
Herabsetzung der laufenden Steuervorauszahlungen bis 30.9.2016
Ein Herabsetzungsantrag für die laufenden Vorauszahlungen an Einkommen- und Körperschaftsteuer 2016 kann letztmalig bis 30.9.2016 gestellt werden.
Danach besteht nur mehr die Möglichkeit, die am 15.11.2016 fällige Vorauszahlung durch Stundungs- oder Ratenansuchen hinauszuschieben. Übrigens: Für die Beiträge zur Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft kann bis zum Jahresende ein Herabsetzungsantrag gestellt werden, wenn der voraussichtliche Gewinn unter der vorläufigen Beitragsgrundlage liegt.
E-Card als „Europäische Krankenversicherungskarte“
Die „Europäische Krankenversicherungskarte“ auf der Rückseite der e-Card vermittelt einen Anspruch auf Krankenbehandlung in den 28 Ländern der EU, in der Schweiz, in Liechtenstein, Norwegen, Island, Mazedonien, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro.
Für die Türkei benötigt man weiterhin einen Urlaubskrankenschein.
In allen übrigen Staaten sind die Kosten vor Ort selbst zu bezahlen und werden dann zum Teil von der österreichischen Krankenkasse erstattet.
Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit auf bestimmte Kunst- und Kultureinrichtungen
Seit 01.01.2016 sind auch Geld- und Sachspenden an bestimmte Kunst- und Kultureinrichtungen absetzbar, wenn sie im Zeitpunkt der Zuwendung auf der dafür vorgesehenen Liste auf der Homepage des BMF eingetragen sind: Liste der begünstigten Spendenempfänger. (https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/_start.asp)
Frist Einkommensteuererklärung 2015
Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2015 im Falle einer Pflichtveranlagung ist für Online-Erklärungen der 30.06.2016 (- bei Einreichung in Papierform waren die Erklärungen schon bis spätestens 02.05.2016 abzugeben). Steuerpflichtige die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben jedoch bis maximal 31.03.2017 bzw. 31.04.2017 Zeit, ihre Erklärungen einzureichen. Allerdings sind für Steuernachzahlungen ab dem 01.10.2016 Anspruchszinsen zu bezahlen.
Finanzämter: Öffnungszeiten und Telefonnummern
Seit einiger Zeit sind die Finanzämter unter zwei österreichweit einheitlichen Telefonnummern erreichbar: für Privatpersonen unter 050 233 233, für UnternehmerInnen unter 050 233 333. Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr, am Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr. Die Finanzämter der Landeshauptstädte haben zum Teil längere Öffnungszeiten, im Juli und August gelten österreichweit an allen Standorten die Sommeröffnungszeiten von 7.30 bis 12.00 Uhr.
Alle Informationen zu Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Finanzämter finden Sie unter www.bmf.gv.at > Ämter & Behörden.
ImmoESt: Unterlagen betreffend Grundstücke
Auch Privatpersonen sollten sämtliche Belege im Zusammenhang mit Grundstücken aufbewahren (Kaufvertrag, Belege über Anwalts- und Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Schätzkosten, Belege über nach dem Kauf durchgeführte Investitionen, …). Diese Kosten können bei einer späteren Veräußerung der Liegenschaft von der Steuerbasis abgesetzt werden (- sofern eine Berechnung auf Grund der tatsächlichen Anschaffungskosten erfolgt) und die Immobilienertragsteuer vermindern.
Elektronische Archivierung von Belegen
Buchhaltungsunterlagen können auch platzsparend elektronisch archiviert werden. Es muss jedoch die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet sein.
Ende der Aufbewahrungsfrist für Belege und Aufzeichnungen des Jahres 2008
Zum 31.12.2015 ist die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Bücher, Aufzeichnungen und Belege des Jahres 2008 ausgelaufen. Diese können daher seit 1.1.2016 vernichtet werden.
Beachten Sie aber, dass Unterlagen dann weiter aufzubewahren sind, wenn sie in einem anhängigen (finanz-)behördlichen oder gerichtlichen Verfahren von Bedeutung sind.
Eine längere Aufbewahrungsfrist von bis zu 22 Jahren gilt für Unterlagen betreffend Grundstücke bzw. Gebäude.
Steuertipps zum Jahresende 2015
Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen.
Bitte hier klicken um den Download zu starten: Steuertipps zum-Jahresende-2015