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Bis 31. Mai 2022 Aufrollung Lohnsteuer durch Senkung des Einkommensteuertarifes
09/03/2022
Ab 1.7.2022 wird der Einkommensteuersatz für Einkommensteile über € 18.000... mehr
Steuertipps
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Ablauf Signatureinheit Registrierkasse nach 5 Jahren
09/03/2022
Die Registrierkassensicherungsverordnung (RKSV) ist in Österreich seit 2017 in Kraft.... mehr
KlientenInfos
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14/02/2022
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Wertetabellen
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Sozialversicherungswerte für 2022
14/02/2022
Bitte hier klicken um den Download zu starten: Sozialversicherungswerte für 2022 mehr
Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020
Aufgrund der COVID-19-Gesetze, mit denen Erleichterungen für Unternehmer zur Einhaltung ihrer unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Fristen geregelt wurden, kommt es zu Verschiebungen um bis zu vier Monaten für die Abschlussaufstellung sowie eine dreimonatige Verlängerung für die Offenlegung der Abschlussdaten.
- Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 kann bis zum 30.9.2021 (statt bis 30.5.2021) erfolgen.
- Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und andere jährlich zu fassende Beschlüsse (zB Entlastung, Gewinnverwendung) können fristenwahrend bis 31.12.2021 (statt bis 31.8.2021) erfolgen.
- Die Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 samt anderer offenzulegender Unterlagen beim Firmenbuch ist bis 31.12.2021 (statt bis 30.9.2021) sanktionslos möglich.
Somit können Jahresabschlüsse bis zum Regelbilanzstichtag 31.12.2020 noch von den Corona-bedingten Sonderfristverlängerungen bis spätestens 31.12.2021 profitieren. Für abweichende Wirtschaftsjahre 2020/21 bzw Jahresabschlüsse mit einem Stichtag nach dem 31.12.2020 gilt wieder die reguläre Offenlegungsfrist von neun Monaten.