NEWS
-
07/01/2021
Durch das COVID-19 Steuermaßnahmengesetz wurden bereits bestehende und bis 15.1.2021... mehr
Steuertipps
-
Abrechnungsfrist Investitionsprämien
07/01/2021
Für Investitionen, die die Voraussetzungen für die Beantragung einer Investitionsprämie... mehr
KlientenInfos
-
Klienteninfo 06/2020 – Nachtrag
16/12/2020
Bitte hier klicken um den Download zu starten: Klienteninfo 06-2020 Nachtrag mehr
Wertetabellen
-
Sozialversicherungswerte und -beiträge 2019
12/04/2019
Bitte hier klicken um das PDF-Dokument zu öffnen: Sozialversicherungswerte für 2019 mehr
Kleinunternehmer: Pauschalierung und Erhöhung der Umsatzgrenze
Ab der Veranlagung 2020 gibt es für (Klein-)Unternehmer eine neue Pauschalierungsmöglichkeit zur Ermittlung des Gewinnes. Die Pauschalierung steht Steuerpflichtigen offen, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder gewerbliche Einkünfte erzielen und deren Nettoumsätze maximal Euro 35.000,– pro Jahr betragen. Ausgenommen sind Gesellschafter-Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder und Stiftungsvorstände. Ein einmaliges Überschreiten der Umsatzgrenze bis höchstens Euro 40.000,– ist unschädlich.
Diese Kleinunternehmer können die Betriebsausgaben pauschal mit 45 % bzw. Dienstleistungsbetriebe mit 20 % des Nettoumsatzes ansetzen. Zusätzlich dürfen nur die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag abgezogen werden. Es müssen daher grundsätzlich weder Belege für Betriebsausgaben aufbewahrt noch eine Anlagenverzeichnis oder ein Wareneingangsbuch geführt werden. Wenn freiwillig von dieser Art der Pauschalierung abgegangen wird, dann kann sie frühestens nach Ablauf von drei Wirtschaftsjahren wieder angewendet werden.
Gleichzeitig wird die Umsatzgrenze für die Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerbefreiung von derzeit Euro 30.000 auf Euro 35.000 angehoben.