NEWS
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07/01/2021
Durch das COVID-19 Steuermaßnahmengesetz wurden bereits bestehende und bis 15.1.2021... mehr
Steuertipps
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Abrechnungsfrist Investitionsprämien
07/01/2021
Für Investitionen, die die Voraussetzungen für die Beantragung einer Investitionsprämie... mehr
KlientenInfos
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Klienteninfo 06/2020 – Nachtrag
16/12/2020
Bitte hier klicken um den Download zu starten: Klienteninfo 06-2020 Nachtrag mehr
Wertetabellen
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Sozialversicherungswerte und -beiträge 2019
12/04/2019
Bitte hier klicken um das PDF-Dokument zu öffnen: Sozialversicherungswerte für 2019 mehr
Anspruchsverzinsung ab 1. Oktober
Mit Beginn der Anspruchsverzinsung ab 1.10.2019 für Nachzahlungen bzw. Gutschriften aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer 2018 kommt es zur Verrechnung von Zinsen i. H. v. 1,38% p. a. Zur Vermeidung kann eine freiwillige Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung getätigt werden. Anspruchszinsen unter Euro 50,– werden nicht vorgeschrieben (Freigrenze).
Anspruchszinsen sind ertragsteuerlich neutral. Damit sind Zinsaufwendungen nicht absetzbar und Zinserträge steuerfrei. Im Falle einer zu erwartenden Gutschrift kann es sich in Anbetracht des niedrigen Zinsniveaus lohnen, die Steuererklärung erst später einzureichen. Die Anspruchszinsen i. H. v. 1,38% p. a. entsprechen einer Verzinsung vor Abzug der KESt i. H. v. rd. 1,90% p. a.