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07/01/2021
Durch das COVID-19 Steuermaßnahmengesetz wurden bereits bestehende und bis 15.1.2021... mehr
Steuertipps
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Abrechnungsfrist Investitionsprämien
07/01/2021
Für Investitionen, die die Voraussetzungen für die Beantragung einer Investitionsprämie... mehr
KlientenInfos
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Klienteninfo 06/2020 – Nachtrag
16/12/2020
Bitte hier klicken um den Download zu starten: Klienteninfo 06-2020 Nachtrag mehr
Wertetabellen
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Sozialversicherungswerte und -beiträge 2019
12/04/2019
Bitte hier klicken um das PDF-Dokument zu öffnen: Sozialversicherungswerte für 2019 mehr
Bis wann ist die Einkommensteuererklärung 2018 einzureichen?
Die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung 2018 (Pflichtveranlagung) hat bis 30.6.2019 zu erfolgen. Ist die elektronische Übermittlung nicht zumutbar, kann die Erklärung auch unter Verwendung der amtlichen Formulare bis 30.4. des Folgejahres eingereicht werden. Grundsätzlich kann die Einreichfrist individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden.
Für all jene Steuerpflichtige, die durch eine Steuerberaterin/einen Steuerberater vertreten sind, gilt eine generelle Fristverlängerung maximal bis 31.3.2020 bzw 30.4.2020 für die Steuererklärungen 2018, wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw -guthaben ab dem 1.10.2019 Anspruchszinsen iHv derzeit 1,38% zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden.