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Bis 31. Mai 2022 Aufrollung Lohnsteuer durch Senkung des Einkommensteuertarifes
09/03/2022
Ab 1.7.2022 wird der Einkommensteuersatz für Einkommensteile über € 18.000... mehr
Steuertipps
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Ablauf Signatureinheit Registrierkasse nach 5 Jahren
09/03/2022
Die Registrierkassensicherungsverordnung (RKSV) ist in Österreich seit 2017 in Kraft.... mehr
KlientenInfos
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14/02/2022
Bitte hier klicken um den Download zu starten: Klienteninfo 01-2022 mehr
Wertetabellen
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Sozialversicherungswerte für 2022
14/02/2022
Bitte hier klicken um den Download zu starten: Sozialversicherungswerte für 2022 mehr
Vertreterpauschale auch für Makler
Arbeitnehmer, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind, haben Anspruch auf das Vertreterpauschale (5% der Bemessungsgrundlage, max. Euro 2.190,– pro Jahr). Für die Zuerkennung des Vertreterpauschales ist nicht die Berufsgruppe maßgeblich, der der Arbeitgeber des Steuerpflichtigen angehört.
Entscheidend ist, dass die vom Steuerpflichtigen ausgeübte Tätigkeit dem Tätigkeitsbild der in der Verordnung genannten Berufsgruppe entspricht. Vertreter ist daher auch, wer Geschäftsabschlüsse lediglich anbahnt. Wesentlich ist, dass eine Außendiensttätigkeit vorliegt, deren vorrangiges Ziel die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen für den Arbeitgeber ist. Dazu zählen, wie vom VwGH nun klargestellt wurde, auch der Abschluss von Maklerverträgen und die Anbahnung von Versicherungsverträgen (VwGH 31.5.2017, Ro 2015/13/0009).