NEWS
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Last Call – Investitionsprämie – Antragsfrist 28. Februar 2021
18/02/2021
Die Frist zur Beantragung der Investitionsprämie läuft mit 28. Februar... mehr
Steuertipps
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10%ige Umsatzsteuer auf bestimmte Reparaturdienstleistungen ab 1.1.2021
25/01/2021
Zur Stärkung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sowie aus ökologischen Lenkungsüberlegungen gilt... mehr
KlientenInfos
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12/02/2021
Bitte hier klicken um den Download zu starten: Klienteninfo-01-2021 mehr
Wertetabellen
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Sozialversicherungswerte für 2021
12/02/2021
Bitte hier klicken um den Download zu starten: Sozialversicherungswerte für 2021 mehr
Ende der Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen aus 2007
Zum 31. Dezember 2014 ist die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Bücher, Aufzeichnungen, Belege etc. des Jahres 2007 ausgelaufen. Diese können daher seit 1. Jänner 2015 vernichtet werden.
Beachten Sie aber die Ausnahmebestimmungen für Unterlagen, die in einem anhängigen Verfahren von Bedeutung sind bzw. für Unterlagen betreffend Grundstücke/Gebäude (Aufbewahrungsfrist 22 Jahre)!
Was Sie niemals vernichten sollten
Keinesfalls sollten Unterlagen, die zur Beweisführung – etwa in den Bereichen Arbeits-, Bestands-, Eigentums-, oder Produkthaftungsrecht – dienen, vernichtet werden.