NEWS
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Last Call – Investitionsprämie – Antragsfrist 28. Februar 2021
18/02/2021
Die Frist zur Beantragung der Investitionsprämie läuft mit 28. Februar... mehr
Steuertipps
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10%ige Umsatzsteuer auf bestimmte Reparaturdienstleistungen ab 1.1.2021
25/01/2021
Zur Stärkung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sowie aus ökologischen Lenkungsüberlegungen gilt... mehr
KlientenInfos
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12/02/2021
Bitte hier klicken um den Download zu starten: Klienteninfo-01-2021 mehr
Wertetabellen
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Sozialversicherungswerte für 2021
12/02/2021
Bitte hier klicken um den Download zu starten: Sozialversicherungswerte für 2021 mehr
So kommen Sie zum Handwerkerbonus
Handwerkerarbeiten werden ab Juli mit 20 % gefördert. Sie können bis zu 600 Euro vom Honorar zurückbekommen. Jetzt ist auch die Abwicklung klar:
Die Abwicklung erfolgt über die vier österreichischen Bausparkassen. Einreichen können natürliche Personen, die an ihrem in Österreich gelegenen Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) eine Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung durchgeführt haben. Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Unternehmen in privaten Haushalten.
Die Förderung beträgt 20 % der Kosten der förderungsfähigen Arbeitsleistungen (exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro pro Wohnobjekt und Kalenderjahr. Der Arbeitsbeginn muss nach dem 30.6.2014 erfolgen.
Wichtig: Das Honorar darf nicht in bar bezahlt werden. Sie brauchen eine Überweisungsbestätigung.
Alle Informationen und Formulare finden Sie auf:
Auf der Website finden Sie auch ein Informationsblatt mit Beispielen welche Leistungen gefördert werden und welche nicht:
www.umweltfoerderung.at/uploads/infoblatt_handwerkerbonus.pdf